Für Sexarbeitende & Erotik Webseiten
Warum du eine Jugendschutzbeauftragte brauchst
Wer in Deutschland sexuelle Dienstleistungen über eine Webseite bewirbt, ist gesetzlich verpflichtet, eine Jugendschutzbeauftragte zu benennen.
Außerdem benötigt jede geschäftlich genutzte Webseite ein vollständiges, ladungsfähiges Impressum.
Impressumspflicht nach §5 TMG
Im Impressum müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten sein, damit deine Seite rechtssicher ist.
Nur wenige Sexarbeitende möchten dort ihre private Adresse nennen. Genau hier setzt mein Service an.
Meine Unterstützung
Als deine Jugendschutzbeauftragte erscheine ich im Impressum deiner Webseite.
Ich prüfe, ob deine Texte, Bilder und Verlinkungen den Anforderungen des deutschen Jugendschutzes entsprechen.
Im Impressum wird meine Adresse zusammen mit deinem (Künstler-)Namen angegeben.
Sollte Post ankommen, leite ich sie umgehend an dich weiter.
So erfüllst du die Anforderungen des §5 TMG. Die Verantwortung für die Inhalte der Webseite bleibt weiterhin bei dir.
Deine Vorteile
- Du erfüllst alle gesetzlichen Pflichten
- Deine Privatsphäre bleibt geschützt
- Rechtssicherheit durch fachkundige Prüfung
- Einfache und diskrete Abwicklung
Wer ich bin
Ich bin Lady Velvet Steel, Betreiberin des BDSM Studio LUX in Berlin und seit vielen Jahren in der Sexarbeits- und BDSM-Szene aktiv.
Neben meiner Arbeit als Studio-Inhaberin und Sexarbeiterin biete ich meine Expertise als Jugendschutzbeauftragte an, um Kolleg*innen professionell und zuverlässig bei ihren rechtlichen Anforderungen zu unterstützen.